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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die stiftung elektro-algeräte register ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

  • Das interaktive E-Schrott-Memo Spiel auf der Unterseiten PlanE Kids
  • Die Print-PDFs auf der Seite Mediathek
  • Einige Kontrastverhältnisse von Textelementen sind noch nicht ausreichend
    • Wir sind bemüht, zeitnah einen aktivierbaren Hochkontrast-Modus auf der Website zu integrieren.

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://e-schrott-entsorgen.org/.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

stiftung elektro-altgeräte register
Nordostpark 72
90411 Nürnberg
info(at)stiftung-ear.de

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv(at)bayern.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 25.06.2025 überprüft.